Urteil Mieterhöhung nach Modernisierung
Schlagworte
Mieterhöhung nach Modernisierung; Erläuterung der Mieterhöhung nach Modernisierung; umlagefähige Architektenkosten für Gasetagenheizung; Beifügung von Belegen; Einsicht in Rechnungsunterlagen
Leitsätze
1. Die Mieterhöhungserklärung wegen durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen ist auch dann wirksam, wenn ihr Rechnungen und Belege nicht beigefügt sind. Der Vermieter ist auf Verlangen des Mieters jedoch verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die Rechnungen und sonstigen Belege zu gewähren. Eine Zusendung von Kopien dieser Unterlagen kann der Mieter aber grundsätzlich nicht verlangen.
2. Bei Einbau einer Gasetagenheizung gehören die Kosten eines zur "Baubetreuung" beauftragten Architekten nicht zu den umlagefähigen Modernisierungskosten.
(Leitsätze der Redaktion)
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