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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 855)
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VII ZR 229/05 - Bauträgerbürgschaft für den Erwerber; unwirksame Klausel über NotarverwahrungLeitsatz: Die in einem Bauträgervertrag enthaltene Klausel "Die Bürgschaft für den Erwerber wird bei dem amtierenden Notar verwahrt" verstößt gegen § 12, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz 3 MaBV und ist daher unwirksam.BGH11.01.2007
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IX ZR 31/05 - Gläubigeranfechtung; Scheckhingabe; Befriedigung des Gläubigers aus lediglich geduldeter KontoüberziehungLeitsatz: Wird ein Gläubiger mit Mitteln befriedigt, die der Schuldner aus einer lediglich geduldeten Kontoüberziehung schöpft, kann die Deckung in der Insolvenz des Schuldners in der Regel mangels Gläubigerbenachteiligung nicht angefochten werden.BGH11.01.2007
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III ZR 193/05 - Konkludent geschlossener Auskunftsvertrag mit Anlagevermittler und HaftungsfolgenLeitsatz: Im Rahmen einer Anlagevermittlung kommt zwischen dem Anlageinteressenten und dem Vermittler ein Auskunftsvertrag mit Haftungsfolgen zumindest stillschweigend zustande, wenn der Interessent deutlich macht, daß er, auf eine bestimmte Anlageentscheidung bezogen, die besonderen Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers in Anspruch nehmen will, und der Anlagevermittler die gewünschte Tätigkeit beginnt (st. Rspr., zuletzt Senatsurteil vom 19. Oktober 2006 - III ZR 122/05 - ZIP 2006, 2221). Der Feststellung weiterer besonderer Umstände bedarf es nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermittler bei den Vertragsverhandlungen zugleich als selbständiger "Repräsentant" einer Bank auftritt.BGH11.01.2007
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III ZR 302/05 - Amtshaftung wegen vermeidbarer Verzögerungen; übermäßige Bearbeitungsdauer von Grundbuchanträgen; enteignungsgleicher EingriffLeitsatz: a) Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, daß sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: über-mäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen (teilweise Abweichung von BGHZ 111, 272). b) Zum Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen pflichtwidriger Unterlassung. c) Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungs-gleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).BGH11.01.2007
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III ZR 7/06 - Öffentliches Ausschreibungsverfahren; Provisionsversprechen; MaklerklauselLeitsatz: Reicht der Meistbietende eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zum Kauf eines Grundstücks seine Position gegen ein Provisionsversprechen an einen anderen Kaufinteressenten weiter, so bindet eine daran anknüpfende sog. Maklerklausel im Kaufvertrag (vgl. BGHZ 131, 318) nicht den Vorkaufsberechtigten.BGH11.01.2007
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207 C 103/06 - Kein Zugang der Kündigung bei dem Vermieter bekannter, anderweitiger Anschrift; Räumungsvollstreckung aus vorläufig vollstreckbarem Titel keine Erfüllung; Angabe der neuen Wohnanschrift als Nebenpflicht; Fristlose Kündigung bei Wohnungswechslern an bisherige Wohnungsanschrift; ZustellungLeitsatz: 1. Ist dem Vermieter die neue Anschrift des ausgezogenen Mieters bekannt, ist die Kündigung des noch laufenden Mietverhältnisses dem Mieter an der neuen Anschrift zuzustellen; die Zustellung in der Mietwohnung ist unwirksam. 2. Die Zwangsräumung aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil führt nicht zur Erfüllung des Räumungsanspruchs. 3. Verletzt der Mieter seine Nebenpflicht zur Angabe seiner neuen Wohnanschrift, kann er sich nicht darauf berufen, dass die Kündigung des Vermieters wegen nicht gezahlter Miete nicht in angemessener Frist erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg12.01.2007
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V ZR 148/06 - Anspruch auf Grunddienstbarkeit für Leitungsrecht; Wasseranschluß über NachbargrundstückLeitsatz: Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.BGH12.01.2007
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V ZR 268/05 - Bodenordnungsverfahren; Flurneuordnungsbehörde; Gebäudeeigentum; Dereliktion; GrundstücksbestandteilLeitsatz: 1. Die für die Einstellung eines Bodenordnungsverfahrens gege-be-ne Begründung der Flurneuordnungsbehörde, selbständiges Gebäudeeigentum eines Beteiligten liege nicht vor, bindet die Zivilgerichte nicht. Diese haben vielmehr, wenn es weder zu einem Grundbuchverfahren nach Art. 233 § 2 b Abs. 3 Satz 4 EGBGB noch zu einer Feststellung der zuständigen Zuordnungsbehörde nach Art. 233 § 2 b Abs. 3 Satz 1 EGBGB kommt, selbst zu prüfen, ob Gebäudeeigentum besteht. 2. Selbständiges Gebäudeeigentum konnte auch vor dem Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes vom 14. Juli 1992 (BGBl. I S. 1257) am 21. Juli 1992 nicht durch schlichte Vereinbarung der Parteien aufgegeben werden, sondern nur durch Aufgabe nach § 875 BGB, durch Dereliktion nach § 959 BGB oder durch Wiederherstellung des Bestandteilverbunds mit dem Grundstück im Wege der Übereignung an den Grundstückseigentümer nach § 929 Satz 2 BGB. 3. Seitdem ist die Aufgabe nur durch Abgabe einer Verzichtserklärung und Löschung des Gebäudeeigentums im Gebäudegrundbuch nach § 875 BGB oder, bei Fehlen eines Gebäudegrundbuchs, durch Einreichung einer notariell beurkundeten Aufgabeerklärung bei dem Grundbuchamt möglich.BGH12.01.2007
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V ZR 148/06 - Mitbenutzungsrecht, Notleitungsrecht, NotwegerechtLeitsatz: Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.BGH12.01.2007
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12 W 5/07 - Streitwertberechnung und UmsatzsteuerLeitsatz: Bei Festsetzung des Streitwerts ist nicht vom Nettobetrag der Miete auszugehen, sondern insoweit gehört zur Miete auch die Mehrwertsteuer.KG15.01.2007