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Suchergebnis Urteilssuche (211 - 220 von 855)

  1. VIII ZR 387/04 - Aufwendungsersatz für Mieteranpflanzungen
    Leitsatz: Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages, daß der Mieter an der Mietsache Veränderungen vornehmen darf, die ausschließlich in seinem eigenen Interesse liegen, kann von einem stillschweigenden Einverständnis der Parteien auszugehen sein, daß der Mieter hierfür keinen Aufwendungsersatz beanspruchen kann.
    BGH
    13.06.2007
  2. VIII ZR 78/06 - Zahlungsverpflichtung bei von Anfang an bestehendem Wärmecontracting; Darlegungslast für Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
    Leitsatz: 1. Ist die Wärmeversorgung schon vor Abschluß des Mietvertrages auf Wärmecontracting umgestellt, kann der Vermieter die gesamten Kosten auf den Mieter umlegen. 2. Der Mieter, der einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot geltend macht, hat konkret vorzutragen, daß ein preiswerteres Angebot zur Verfügung stand. 3. Das Wirtschaftlichkeitsgebot gilt nur innerhalb der vom Vermieter gewählten Versorgungsart (hier: Wärmecontracting) und verpflichtet den Vermieter nicht, schon bei der Auswahl (hier: Zentralheizung oder Wärmecontracting) stets die wirtschaftlich vorteilhafteste Versorgungsalternative zu wählen.
    BGH
    13.06.2007
  3. VI ZB 76/06 - Fristversäumung durch Übersendung der Berufungsbegründung mit der Post statt per Telefax; Büroorganisation des Anwalts; Wiedereinsetzung in versäumte Rechtsmittelfrist; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: Ist der seit mehreren Jahren tätigen zuverlässigen Mitarbeiterin des Prozeßbevollmächtigten bei der Ausführung der ihr erteilten Einzelanweisung, die Berufungsbegründung per Fax zu übersenden, ein einmaliges Versehen unterlaufen, begründet dies kein Verschulden des Prozeßbevollmächtigten, so daß die form- und fristgerecht beantragte Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist zu gewähren ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.06.2007
  4. III ZR 313/06 - Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen
    Leitsatz: Der Eigentümer eines höher liegenden Grundstücks ist bei einer nach § 115 Abs. 1 Satz 2 NRW LWG zulässigen Änderung seiner wirtschaftlichen Nutzung nicht auf objektiv sinnvolle oder technisch richtige Maßnahmen beschränkt. Die Rechtsprechung des Senats zu den Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen kann auf Grundstücksnachbarn nicht übertragen werden.
    BGH
    06.06.2007
  5. VIII ZR 122/06 - Kein Eigenbedarf für Kommanditgesellschaft; ordentliche Kündigung wegen Betriebsbedarfs; berechtigtes Interesse
    Leitsatz: 1. Eine Kommanditgesellschaft (KG) kann Wohnräume weder als "Wohnung für sich" noch für Familien- oder Haushaltsangehörige benötigen. Eigenbedarf im Sinne von § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kommt bereits begrifflich nicht in Betracht. 2. Ein berechtigtes Interesse einer KG an der Beendigung des mit einem Betriebsfremden abgeschlossenen Mietverhältnisses gemäß § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB besteht nur dann, wenn das Wohnen ihres Mitarbeiters gerade in dieser Wohnung nach seiner betrieblichen Funktion und Aufgabe für den Betriebsablauf von nennenswertem Vorteil ist. Dies gilt auch für den Geschäftsführer der Komplementärin der KG (vgl. auch Senatsurteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 113/06).
    BGH
    23.05.2007
  6. VIII ZR 138/06 - Vertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgebend für Mieterhöhungsverlangen; Flächenüberschreitung bis 10 %; Wohnflächenunterschreitung
    Leitsatz: Übersteigt die tatsächliche Wohnfläche die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche, so ist einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die vertraglich vereinbarte Wohnfläche zugrunde zu legen, wenn die Flächenüberschreitung nicht mehr als 10 % beträgt (Fortführung des Senatsurteils vom 7. Juli 2004 - VIII ZR 192/03, NJW 2004, 3115).
    BGH
    23.05.2007
  7. VIII ZR 231/06 - Wohnflächenberechnung im freifinanzierten Wohnungsbau
    Leitsatz: Ist davon auszugehen, daß die Parteien eines Wohnraummietvertrages sich (stillschweigend) auf eine Wohnflächenberechnung nach den Vorschriften der §§ 42 bis 44 II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung geeinigt haben, ist für eine Anwendung der DIN 283 auch dann kein Raum, wenn diese bei der Ermittlung der Wohnfläche im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führt; nach der DIN 283 ist die Wohnfläche nur dann zu berechnen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder sie als Berechnungsmethode ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender ist (Fortführung des Senatsurteils vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03, NJW 2004, 2230).
    BGH
    23.05.2007
  8. XI ZR 337/05 - Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur rechtlichen Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Steuersparmodells; selbständiges Schuldversprechens zur Absicherung eines Darlehens; Vollstreckungsgegenklage gegen notarielle Unterwerfungserklärung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Die Erwerber eines Grundstücks, die sich im Rahmen eines Steuersparmodells durch die beauftragte Geschäftsbesorgerin wegen des von der kreditierenden Bank gewährten Darlehens der sofortigen Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen unterworfen haben, können sich auf die Unwirksamkeit des Vollstreckungstitels dann nicht berufen, wenn sie sich nach dem Inhalt des wirksamen Darlehensvertrages verpflichtet haben, ein selbständiges Schuldversprechen mit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung abzugeben. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    22.05.2007
  9. XI ZR 338/05 - Notwendigkeit der Rechtsberatungserlaubnis für Geschäftsbesorgungsvertrag
    Leitsatz: Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Steuersparmodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig. Die Nichtigkeit erfaßt auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte Prozeßvollmacht zur Abgabe einer Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung. Ist ein Darlehensnehmer nach dem Inhalt des Darlehensvertrages oder sonst schuldrechtlich verpflichtet, ein selbständiges Schuldversprechen mit einer Vollstreckungsunterwerfungserklärung als die Grundschuld verstärkende Sicherheit abzugeben, kann er sich jedoch auf die Nichtigkeit nicht berufen. Die Makler- und Bauträgerverordnung richtet sich als öffentlich-rechtliche Berufsausübungsregel ausschließlich an den Bauträger, nicht aber an die den Bauträger oder den Erwerber finanzierende Bank.
    BGH
    22.05.2007
  10. VI ZR 233/06 - Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines im selbständigen Beweisverfahren erstatteten Gutachtens; Gewährleistung rechtlichen Gehörs
    Leitsatz: Dem Antrag einer Partei auf Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens ist grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn der Sachverständige das Gutachten in einem vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahren erstattet hat.
    BGH
    22.05.2007