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Urteil Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen
Schlagworte
Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen
Leitsatz
Der Eigentümer eines höher liegenden Grundstücks ist bei einer nach § 115 Abs. 1 Satz 2 NRW LWG zulässigen Änderung seiner wirtschaftlichen Nutzung nicht auf objektiv sinnvolle oder technisch richtige Maßnahmen beschränkt. Die Rechtsprechung des Senats zu den Amtspflichten beim Bau öffentlicher Straßen kann auf Grundstücksnachbarn nicht übertragen werden.
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