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  1. IX ZB 271/04 - Ermächtigung für vorläufigen Insolvenzverwalter; Fortsetzungsfeststellungsantrag im Insolvenzverfahren
    Leitsatz: a) Das Insolvenzgericht kann den vorläufigen Insolvenzverwalter ermächtigen, in bezug auf Betriebsgrundstücke des Schuldners Betretungsverbote auszusprechen. b) Ist eine Gesellschaft Schuldnerin, kann das Insolvenzgericht den vorläufigen Insolvenzverwalter nicht ermächtigen, in die organschaftliche Stellung der Vertreter einzugreifen. c) Zur Zulässigkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags gegen Sicherungsmaßnahmen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
    BGH
    11.01.2007
  2. XI ZB 4/07 - Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Benutzung eines Kurierdienstes für Übermittlung eines bestimmenden Schriftsatzes; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
    Leitsatz: Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes hat eine Partei bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter lediglich dafür zu sorgen, daß hierfür ein geeigneter und zuverlässiger Weg gewählt wird und dieser so rechtzeitig beschritten wird, daß das - mit vollständiger und richtiger Anschrift versehene bzw. ausreichend frankierte - Schriftstück nach den organisatorischen und betrieblichen Eigenheiten der gewählten Beförderungsart bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht. Diese Grundsätze gelten auch für die Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen privaten Kurierdienst. Der Schriftsatz muß dem Kurierdienst nicht persönlich ausgehändigt werden; vielmehr genügt es, wenn dieser rechtzeitig z. B. in ein gesondertes Fach im Anwaltszimmer eines Gerichts eingelegt wird.
    BGH
    09.10.2007
  3. XI ZR 130/05 - Widerrufsbelehrung bei Kredit für Schrottimmobilie
    Leitsatz: Das Unterlassen der Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz führt nur dann zu einem Schadensersatzanspruch gegen die finanzierende Bank, wenn die Bank zumindest fahrlässig gehandelt hat.
    BGH
    17.04.2007
  4. XI ZR 167/05 - Vermutung für Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts
    Leitsatz: Die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch im Falle einer institutionalisierten Zusammenarbeit zwischen finanzierender Bank und dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts nicht zu einer widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung Kenntnis gehabt. Eine solche Vermutung kommt nur im Falle einer arglistigen Täuschung in Betracht.
    BGH
    23.10.2007
  5. XI ZR 17/06 - Anrechnung von Steuervorteilen auf Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegen finanzierende Bank nach Widerruf des Darlehensvertrages gemäß Haustürwiderrufsgesetz; kreditfinanzierte Fondsbeteiligung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Bei der umfassenden Rückabwicklung eines nach § 1 HWiG widerrufenen Darlehensvertrages, der mit einem finanzierten Fondsanteilserwerb ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 VerbrKrG bildet (vgl. Senatsurteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04, WM 2006, 1003, 1005 Tz. 12, zur Veröffentlichung in BGHZ 167, 252 vorgesehen), ist es mit dem Sinn und Zweck des § 3 HWiG nicht zu vereinbaren, wenn der Anleger nach Rückabwicklung der kreditfinanzierten Fondsbeteiligung besser stünde als er ohne diese Beteiligung gestanden hätte. Es entspricht daher der Billigkeit, daß unverfallbare und nicht anderweitig erzielbare Steuervorteile den Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegen die finanzierende Bank in entsprechender Anwendung des Rechtsgedankens der Vorteilsausgleichung mindern (Abweichung von BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 385/02, WM 2004, 1527, 1529, vom 18. Oktober 2004 - II ZR 352/02, WM 2004, 2491, 2494 und vom 31. Januar 2005 - II ZR 200/03, WM 2005, 547, 548).
    BGH
    24.04.2007
  6. XI ZR 195/05 - Kein Verstoß gegen Bankgeheimnis oder Bundesdatenschutzgesetz bei Abtretung von Darlehensforderungen; nur Arbeitsplatz des Verbrauchers für Widerruf bei Haustürgeschäft maßgeblich
    Leitsatz: a) Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen. b) Arbeitsplatz i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a. F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers. c) Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312 f. Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.
    BGH
    27.02.2007
  7. XI ZR 227/06 - Finanzierungskredit bei "verbundenem Geschäft"
    Leitsatz: a) Steht bei einem verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) wegen anfänglicher Nichtigkeit des Kaufvertrages dem Verbraucher das Recht zu, die Kaufpreiszahlung zu verweigern, so führt das wegen der Regelung des § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG dazu, daß auch dem Anspruch des Kreditgebers aus dem Finanzierungskredit von Anfang an eine dauernde Einrede i.S. von § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegensteht. b) Die trotz dieser Einrede auf den Kredit geleisteten Zahlungen kann der Verbraucher gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V. mit § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Kreditgeber zurückverlangen. Für eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG zur Begründung eines Rückforderungsdurchgriffs ist mangels Regelungslücke kein Raum (Abweichung von BGHZ 156, 46, 54 ff.).
    BGH
    04.12.2007
  8. XI ZR 243/05 - Fondserwerb; Haustürsituation; Wissensvorsprung; Aufklärungspflicht; versteckte Provision; Sittenwidrigkeit
    Leitsatz: 1. Zur Kausalität einer Haustürsituation bei Vertragsverhandlungen des Verbrauchers mit einem Angehörigen. 2. Die einen Fondserwerb finanzierende Bank ist unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs von sich aus zur Aufklärung über eine nicht im Prospekt ausgewiesene Provision grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn eine versteckte Provision mitursächlich dafür ist, daß der Erwerbspreis knapp doppelt so hoch ist wie der Wert des Fondsanteils, so daß die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muß (vgl. Senatsurteil BGHZ 168, 1, 21 Tz. 47). Eine Aufklärungspflicht besteht unabhängig davon aber dann, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, daß der Anleger von den Prospektverantwortlichen über die Werthaltigkeit des Fondsanteils arglistig getäuscht wird, indem aus seiner Einlage über die im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten hinaus weitere Provisionen gezahlt werden.
    BGH
    10.07.2007
  9. XI ZR 277/05 - Urkundenvorlage unabhängig von Parteistellung; widerlegliche Vermutung für institutionalisierte Zusammenarbeit der finanzierenden Bank mit täuschendem Verkäufer von Schrottimmobilien; Rückabwicklung eines Immobilienkaufs; Risikoaufklärung bei steuersparenden Bauherrenmodellen, Bauträgermodellen und Erwerbermodellen; Mietgarantie; arglistige Täuschung
    Leitsatz: 1. Eine zivilprozessuale Pflicht zur Vorlage von Urkunden der nicht beweisbelasteten Partei kann sich nur aus den speziellen Vorschriften der §§ 422, 423 ZPO oder aus einer Anordnung des Gerichts nach § 142 Abs. 1 ZPO, nicht aber aus den Grundsätzen der sekundären Behauptungslast ergeben. 2. § 142 Abs. 1 ZPO ist auch anwendbar, wenn sich der beweispflichtige Prozeßgegner auf eine Urkunde bezogen hat, die sich im Besitz der nicht beweisbelasteten Partei befindet. 3. Es stellt einen Ermessensfehler dar, wenn das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 142 Abs. 1 ZPO eine Anordnung der Urkundenvorlegung überhaupt nicht in Betracht zieht.
    BGH
    26.06.2007
  10. XI ZR 278/06 - Verjährungshemmung durch Klageerhebung; Identität des Streitgegenstands; unterschiedliche Herleitung der Aktivlegitimation
    Leitsatz: Der Streitgegenstand ändert sich nicht, wenn der Kläger seine Aktivlegitimation zunächst aus einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß und später aus einer Abtretung der Klageforderung herleitet (im Anschluß an BGH, Urteil vom 23. März 1999 - VI ZR 101/98, WM 1999, 1065, 1066).
    BGH
    08.05.2007