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13 C 50/06 - Grenzen der Verkehrssicherungspflicht für Gefahrenstelle; von Unbekannten entfernte Sicherungseinrichtung; Schmerzensgeld; Loch im RadwegLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entfällt, wenn eine Gefahrenstelle (hier: Loch im Radweg) ordnungsgemäß abgesichert war und die Sicherungseinrichtungen unmittelbar vor dem Unfall von einem unbekannten Dritten entfernt worden waren. (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg20.07.2007
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14 C 561/05 - Modernisierung; Umstellung der Gasetagenheizung auf Fernwärme; Austausch der Kaltwasserleitung gegen EdelstahlleitungenLeitsatz: 1. Die Umstellung der Gasetagenheizung auf eine Zentralheizung mit Fernwärme stellt keine Modernisierung der Mietsache dar. 2. Der Austausch der Kaltwasserleitungen gegen Edelstahlleitungen ist nicht duldungspflichtig.AG Schöneberg11.04.2007
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16b C 180/07 - Taubenabwehrnetz kein MietmangelLeitsatz: Die Montage eines Taubenabwehrnetzes stellt keine Veränderung der Mietsache und keinen Sachmangel im Sinne des § 536 BGB dar.AG Schöneberg03.09.2007
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17b C 70/07 - Zur Anwendung der Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; gefliestes Bad; Lärmbelästigung durch Kundenparkplatz eines Supermarktes; Beweislastverteilung; besonders ruhige Straße; FliesenspiegelLeitsatz: 1. Für die Annahme eines wohnwertmindernden Merkmals nach der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel reicht es aus, wenn der Mieter detailliert vorträgt, dass die Wände im Badezimmer nur teilweise verfliest sind, wenn der Vermieter dies allein mit Nichtwissen bestreitet. 2. Für eine Beeinträchtigung durch Geräusche reicht der Vortrag des Mieters nicht aus, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Supermarkt mit Kundenparkplatz befindet. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg29.06.2007
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23 C 297/06 - Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich Wohnungsgröße bei Dachgeschosswohnungen, Mietminderung wegen WohnflächendifferenzLeitsatz: Hat der Mieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages die anzumietende Dachgeschosswohnung mit Galerie und Dachschrägen besichtigt und konnte sich ein Bild von der Größe der Wohnung wie auch von der Wohnfläche machen, stellt die mietvertragliche Formulierung „Größe ca. lt. Vereinbarung 75 m2“ eine Beschaffenheitsvereinbarung dar mit der Folge, dass nicht das Aufmaß nach der Wohnflächenverordnung maßgeblich ist.(Leitsatz der Redaktion)AG Potsdam17.01.2007
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3 C 1014/06 - Einstweilige Verfügung gegen nicht angekündigte lärmintensive Modernisierung in NachbarwohnungLeitsatz: Der Mieter kann dem Vermieter durch einstweilige Verfügung untersagen lassen, lärmintensive Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten in den Nachbarwohnungen durchzuführen, wenn der Vermieter diese Arbeiten nicht vorher ordnungsgemäß angekündigt hat und die Bauarbeiten auf den Gebrauch und den Besitz der Wohnung des Mieters nachteilig einwirken. (Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee15.02.2007
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19 C 289/06 - Kein Maklerlohn bei Verletzung der TreupflichtLeitsatz: Der Provisionsanspruch des Maklers ist verwirkt, wenn er seinen Auftraggeber auf das Bauanzeigeverfahren hinweist, ohne zu überprüfen, ob die Voraussetzungen (gesicherte Erschließung) vorliegen.AG Neukölln10.01.2007
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19 C 459/06 - Keine Umlegung von neu entstandenen Betriebskosten ohne ÖffnungsklauselLeitsatz: Voraussetzung für die Umlage neu entstandener Betriebskosten (hier: Hauswartskosten) ist, daß im Mietvertrag die Betriebskostenart bezeichnet und dem Vermieter das Recht eingeräumt ist, auch neu entstandene Betriebskosten umzulegen.AG Neukölln19.02.2007
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34 M 4926/07 - Nur eingeschränkte Pfändbarkeit von Beiträgen der Wohnungseigentümergemeinschaft; WohngeldrückständeLeitsatz: Die Pfändung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rückständige Beitragsforderungen ist nur mit einem einschränkenden Zusatz zulässig, wonach nur die freien Beiträge nach Abzug der Kosten und Lasten gepfändet werden sollen.AG Neukölln22.10.2007
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5 C 141/06 - Mietminderung bei Betrieb eines Bordells in großstädtischem Mietshaus auch ohne bordelltypische Störungen; Mängel der Mietsache; Sperrbezirk; konkrete Belästigungen; RotlichtmilieuLeitsatz: In einer Großstadt ohne Sperrbezirk berechtigt der Betrieb eines Bordells in einem Wohnhaus den Wohnungsmieter auch dann zu einer Mietminderung in Höhe von 10 %, wenn keine konkreten bordelltypischen Störungen vorliegen.AG Neukölln09.03.2007