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  1. I-10 U 102/06 - Unwirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen mit starrten Fristenplan bei Gewerbemiete; Rückgabe in bezugsfertigem Zustand
    Leitsatz: Die Formularklausel in einem Mietvertrag über gewerbliche Räume (hier: zum Betrieb einer Schilder- und Graveurwerkstatt), "Die Schönheitsreparaturen sind ab Mietbeginn in den gewerbl. oder freiberufl. genutzten Räumen spätestens nach vier Jahren und in sonstigen Räumlichkeiten/Nebenräumlichkeiten/Balkonen/Loggien nach sieben Jahren auszuführen bzw. ausführen zu lassen", enthält einen starren Fristenplan, der den Mieter i.S. des § 307 BGB unangemessen benachteiligt und insgesamt zur Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel führt (Fortführung von Senat, I-10 U 174/05, Urt. v. 4.5.2005, GE 2006, 712 = GuT 2006, 127 = NZM 2006, 462 = ZMR 2006, 521). Die den Vermieter zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichtende dispositive gesetzliche Bestimmung des § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB tritt nach § 306 Abs. 2 BGB an die Stelle der unzulässigen Schönheitsreparaturklausel. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt nicht in Betracht. Die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel entzieht der vertraglichen Pflicht des Mieters zur Rückgabe der Mieträume in bezugsfertigem Zustand die Grundlage.
    OLG Düsseldorf
    18.01.2007
  2. I-10 U 24/07 - Kautionsvereinbarung und Aufrechnungsausschluss; Barkaution; treuhänderische Verwaltung; Verwertung für ungesicherte Fremdforderungen; Kautionszinsen; Mietkaution bei Gewerbevermietung
    Leitsatz: 1. Die Kautionsvereinbarung in einem Pachtvertrag über eine Gaststätte, der Pächter stellt eine Barkaution "als Sicherheit für sämtliche Ansprüche des Verpächters aus diesem Vertrag und aus der laufenden Geschäftsverbindung", ist gemäß § 157, 242 BGB dahin auszulegen, dass die Barkaution unabhängig von einer Übereignung an den Vermieter wirtschaftlich dem Mieter zusteht und entsprechend ihrer ausdrücklichen Zweckbestimmung dem Vermieter nur zur treuhänderischen Verwaltung zufließen soll. Dies schließt ihre Verwertung für nicht gesicherte Fremdforderungen aus. 2. Allein der Erwerb fremder Mietforderungen durch Abtretung macht diese nicht zu einer gesicherten Forderung i. S. d. Vermieters. 3. Der Aufrechnungsausschluss erfasst auch die dem Mieter zustehenden vertraglichen Kautionszinsen; denn auch diese erhöhen die Sicherheit und sind Teil des dem Mieter zustehenden einheitlichen Kautionsrückzahlungsanspruchs.
    OLG Düsseldorf
    25.10.2007
  3. I-10 U 46/07 - Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters; Kündigung wegen Feuchtigkeit infolge Dachundichtigkeiten; befristete Kündigung; angemessene Frist zur Kündigung; verkehrssicherer Zustand von Mieträumen
    Leitsatz: 1. Die Gebrauchserhaltungspflicht des Vermieters umfaßt (auch) die Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustands der Mieträume und die Beachtung der diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Insbesondere hat der Vermieter das vermietete Gebäude im Falle starker Beschädigung in der Weise instand zu setzen, daß es genutzt werden kann, soweit es nicht zum Abriß vorgesehen ist. 2. Hierzu gehört es, dafür Sorge zu tragen, daß sich das Dach des Gebäudes in einem Zustand befindet, der das Eindringen von Feuchtigkeit dauerhaft verhindert und durch den sichergestellt wird, daß eine anderweitige Schädigung des Mieters und der von ihm in den Mieträumen gelagerten Sachen verhindert wird. 3. Kommt es über Jahre immer wieder zu einem Feuchtigkeitseintritt in die Mieträume infolge vorhandener Dachundichtigkeiten, darf sich der Vermieter nicht damit begnügen, nur die jeweils konkrete Undichtigkeit beseitigen zu lassen, sondern er muß das Dach in der Weise sanieren, daß es - in den zeitlichen Grenzen einer gebotenen Erneuerung und von nicht vorhersehbaren Natureinwirkungen abgesehen - dauerhaft dicht ist. 4. Zur Frage, ob eine unbestimmt befristete Kündigung i.S.v. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003, XII ZR 111/02, GE 2004, 104 = NZM 2004, 66 = NJW 2004, 284 vorliegt, wenn das anwaltliche Kündigungsschreiben im letzten Absatz den Zusatz enthält, "... meine Mandantin wird schnellstmöglich neue Räume suchen und Ihnen in Kürze den Auszugstermin mitteilen". 5. Zur angemessenen Frist gemäß § 314 Abs. 3 BGB.
    OLG Düsseldorf
    20.09.2007
  4. I-24 U 111/06 - Kurze Verjährung auch bei Schlüsselrückgabe an Mieter für Renovierungsarbeiten; Schlüsselrückgabe nur bei unzweideutiger Besitzaufgabe; Verjährungsbeginn für noch entstehende Ansprüche
    Leitsatz: 1. Rückgabe der Mietsache im Sinne von § 548 Abs. 1 BGB erfordert grundsätzlich eine Veränderung der Besitzverhältnisse zugunsten des Vermieters durch vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe des Mieters. 2. Mit der Rückgabe beginnt auch die Verjährungsfrist erst noch entstehender Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache. 3. Erhält der Mieter zur Durchführung der Renovierung Schlüssel zurück, wird dadurch die kurze Verjährung nicht gehemmt.
    OLG Düsseldorf
    06.02.2007
  5. I-24 U 4/07 - Schriftformerfordernis für Nachträge zum Mietvertrag
    Leitsatz: Zu den Anforderungen, die an einen Nachtrag zum Mietvertrag zu stellen sind, damit dem Formbedürfnis genügt wird.
    OLG Düsseldorf
    23.08.2007
  6. I-24 U 55/07 - Fälligkeit des Kautionsrückzahlungsanspruchs; Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung; angemessene Frist für Rückgabe der Mietkaution; Aufrechnung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung seiner Kaution ist in angemessener Frist nach Ende des Mietverhältnisses fällig (hier: 33 Monate). 2. Der Vermieter kann gegen die Kaution nicht mit Heizkostennachforderungen aufrechnen, wenn diesen Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Abrechnung der sonstigen Betriebskosten zusteht.
    OLG Düsseldorf
    19.06.2007
  7. I-24 U 7/07 - Kurze Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters; Schönheitsreparaturen; Beginn der Verjährungsfrist; Möglichkeit zur ungestörten Überprüfung; Rückgabe: vollständige und unzweideutige Besitzaufgabe; keine vollständige Schlüsselrückgabe; Besitzaufgabe durch den Mieter
    Leitsatz: Der Lauf der kurzen Verjährungsfrist für Ersatzansprüche des Vermieters beginnt, sobald ihm der Mieter das Mietobjekt zur ungestörten Überprüfung überlässt und den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt, auch wenn aus einer Vielzahl von Schlüsseln noch einzelne beim Mieter verblieben sind.
    OLG Düsseldorf
    20.09.2007
  8. I-24 U 92/07 - Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts des Mieters nach Mietende; Rückgabe; Räumung; behauptete Mängel; selbständiges Beweisverfahren; Rückgabeanspruch; Vorenthaltung der Mietsache
    Leitsatz: Gegenüber dem Rückgabeanspruch des Vermieters ist das Zurückbehaltungsrecht des Mieters auch ausgeschlossen, wenn er wegen behaupteter Mängel ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet hat.
    OLG Düsseldorf
    23.11.2007
  9. I-24 W 82/07 - Erhöhung des Räumungsstreitwertes um Rückbaukosten; Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten"; Abbruchkosten; Wiederherstellung des früheren Zustandes
    Leitsatz: Begehrt der Kläger die Räumung eines Grundstücks "unter Entfernung aller Aufbauten", so erhöht sich der Streitwert der Räumungsklage um die zu schätzenden Abbruchkosten.
    OLG Düsseldorf
    22.11.2007
  10. I-3 Wx 199/06 - Wohnungseigentumsgemeinschaft; Grenzen des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums; Anspruch auf Entfernung einer Videokamera zur Überwachung eines Kfz-Einstellplatzes durch einen Miteigentümer
    Leitsatz: Der durch die Videoüberwachung eines Kfz-Einstellplatzes betroffene Miteigentümer kann von dem die Überwachungskamera installierenden Miteigentümer deren Entfernung verlangen. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    05.01.2007