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  1. 67 S 207/07 - Keine Beifügung des Mietspiegels zum Erhöhungsverlangen; Mitteilung der Mietspiegelspannen und der maßgeblichen Rasterdeterminanten ausreichend
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen ist ausreichend begründet, wenn zwar nicht das Mietspiegelfeld ausdrücklich angegeben ist, aber Angaben zur Baualtersklasse, zur Größe und zur Wohnlage es dem Mieter ermöglichen, mit den ihm bekannten Ausstattungsmerkmalen das maßgebliche Mietspiegelfeld zu ermitteln. 2. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Spannenwerte des zutreffenden Feldes angegeben sind. 3. Die Beifügung des Mietspiegels ist nicht erforderlich. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    13.12.2007
  2. 67 T 144/07 - Gebührenstreitwert für Klage auf Feststellung der Mietminderung
    Leitsatz: Der Streitwert für eine Klage auf Feststellung der Berechtigung zur zukünftigen Minderung ist nach dem Jahresbetrag der Minderung zu bemessen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.12.2007
  3. III ZR 163/07 - Maklerprovision trotz Abweichung zwischen Angebot und Hauptvertrag; vorübergehende Aufgabe der Erwerbsabsicht; Ursachenzusammenhang zwischen Maklerleistung und Erfolgseintritt; zeitlicher Abstand zwischen Nachweis und Vertragsabschluß; Vertragskongruenz bei Miteigentumserwerb; Maklerlohn
    Leitsatz: 1. Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt, sofern der Vertragsschluß dem Nachweis in angemessenem Abstand folgt, nur ausnahmsweise zur Unterbrechung des notwendigen Ursachenzusammenhangs zwischen der Maklerleistung und dem Erfolgseintritt (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 141, 40). 2. Die erforderliche Kongruenz zwischen dem geschlossenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag kann auch dann bestehen, wenn der Maklerkunde an einem Grundstück - anders als in dem Maklerangebot vorgesehen - kein Alleineigentum, sondern lediglich ein hälftiges Miteigentum verbunden mit Teil- und Wohnungseigentum erwirbt, während sein Bruder und dessen Ehefrau die andere Hälfte kaufen.
    BGH
    13.12.2007
  4. III ZR 172/07 - Ersparte Verpflegungskosten
    Leitsatz: Zum Anspruch des Heimbewohners gegen den Heimträger auf Erstattung ersparter allgemeiner Verpflegungskosten bei Inanspruchnahme von der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierter Sondennahrung (Fortführung der Senatsurteile BGHZ 157, 309 und vom 4. November 2004 - III ZR 371/03 = NJW 2005, 824).
    BGH
    13.12.2007
  5. V ZB 98/07 - Streitwert für Nutzung einer Zufahrt
    Leitsatz: Zur Frage der Wertminderung eines Grundstücks wegen Mitbenutzung der Zufahrt durch andere.
    BGH
    13.12.2007
  6. I-24 U 185/07 - Betrieb eines Geldautomaten, Mietzweck, Unterlassungsverfügung
    Leitsatz: 1. Besteht der Mietzweck im „Betrieb eines Lebensmittelverbrauchermarktes mit den für diese Betriebsform üblichen Sortimenten, auch mit den üblichen Non-Food-Artikeln“, so fällt der Betrieb eines Geldautomaten nicht darunter. 2. Gestatten der Mieter und der Untermieter trotz Abmahnung des Vermieters die Fortsetzung des Betriebs des Geldautomaten, so kann für den Vermieter eine entsprechende Unterlassungsverfügung ergehen, wenn er den Eintritt erheblicher Schäden glaubhaft gemacht hat.
    OLG Düsseldorf
    13.12.2007
  7. BVerwG 8 B 64.07 - Stilllegung eines Unternehmens; Abtretung der vermögensrechtlichen Ansprüche
    Leitsatz: 1. Ein Unternehmen ist als stillgelegt anzusehen, wenn es als organisatorische Einheit endgültig aufgehört hat zu bestehen, weil es als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen worden ist. Der Fortfall der Rechtsträger besagt noch nichts über den Fortbestand des Unternehmens. 2. Mit der Abtretung scheidet der Abtretende (Zedent) als Beteiligter aus dem vermögensrechtlichen Verfahren aus, und der Abtretungsempfänger (Zessionar) wird neuer Beteiligter des vermögensrechtlichen Verfahrens derart, dass er die Rechtsposition einnimmt, die dem Zedenten im Zeitpunkt der Zession zustand. Die Wirksamkeit der Abtretung hängt nicht davon ab, ob dem Zedenten der vermögensrechtliche Anspruch wirklich zustand. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    12.12.2007
  8. 12 W 87/07 - Kosten des Rechtsstreits bei verfrühter Klageerhebung; Zahlungsklage am letzten Tag der Zahlungsfrist; sofortige Anerkenntnis bei schriftlichem Vorverfahren; Verteidigungsanzeige
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich besteht kein Anlass zur Klage im Sinne des § 93 ZPO, wenn der Beklagte weder in Verzug war noch den Anspruch bestritten oder die Leistung verweigert hat. 2. Setzt der Vermieter dem Mieter eine Zahlungsfrist, und erhebt er bereits am letzten Tag der Frist Zahlungsklage, so hat der Mieter für die Klage keinen Anlass gegeben. 3. Bei Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens ist ein Anerkenntnis auch dann noch "sofort" i. S. d. § 93 ZPO, wenn die vorherige Verteidigungsanzeige keinen Antrag auf Abweisung der Klage enthielt. (Leitsatz 3 von der Redaktion)
    KG
    12.12.2007
  9. VII ZB 108/06 - Vollstreckungsklausel; Insolvenzeröffnung; Grundschuld; Schuldversprechen
    Leitsatz: Hat der Schuldner in einer notariellen Urkunde die persönliche Haftung in der Weise übernommen, dass der jeweilige Gläubiger der Grundschuld ihn daraus in Anspruch nehmen kann, ist Rechtsnachfolger des in der Urkunde genannten Gläubigers grundsätzlich nur, wer sowohl Gläubiger des Anspruchs aus dem Schuldversprechen als auch der Grundschuld ist. Das Verfahren auf Erteilung der Vollstreckungsklausel wird durch die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Schuldners nicht gemäß § 240 ZPO unterbrochen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - VII ZB 25/05, NZBau 2007, 373 = Rpfleger 207, 405).
    BGH
    12.12.2007
  10. VIII ZR 11/07 - Mieterhöhungsverlangen mit qualifiziertem Mietspiegel; öffentlich zugänglich durch Amtsblattveröffentlichung; bei Rastermietspiegeln Feldangabe ausreichend; Spannenangabe nicht erforderlich; subjektive Feldeinordnung ausreichend; Mieterhöhung mit anderen Begründungsmitteln als dem qualifizierten Mietspiegel und Umfang der Hinweispflichten
    Leitsatz: 1. Nimmt der Vermieter zur Begründung seines Erhöhungsverlangens auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558 a Abs. 2 Nr. 1, § 556 d BGB) Bezug, so hat er die Angaben des Mietspiegels zur Wohnung, auf die er sein Erhöhungsverlangen stützt, dem Mieter mitzuteilen (§ 558 a Abs. 1 und 3 BGB). Der Beifügung des Mietspiegels bedarf es nicht, sofern dieser allgemein zugänglich ist. 2. Enthält der Mietspiegel ein Raster von Feldern, in denen für Wohnungen einer bestimmten Kategorie jeweils eine bestimmte Mietspanne ausgewiesen ist, so ist im Erhöhungsverlangen nur die genaue Angabe des - nach Auffassung des Vermieters - für die Wohnung einschlägigen Mietspiegelfeldes erforderlich, um den Mieter (auch) auf die im Mietspiegel für die Wohnung vorgesehene Spanne hinzuweisen.
    BGH
    12.12.2007