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Urteil Zuschlag für Schönheitsreparaturverpflichtung des Vermieters bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Zuschlag für Schönheitsreparaturverpflichtung des Vermieters bei unwirksamer Klausel über Schönheitsreparaturen
Leitsatz
Ist eine Klausel über die Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, ist der Vermieter berechtigt, im Rahmen eines Mieterhöhungsverfahrens einen entsprechenden Zuschlag auf die Miete zu verlangen.
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