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Urteil Zurückverweisung, Berufungsbegründung
Schlagworte
Zurückverweisung, Berufungsbegründung
Leitsatz
Wird der Zurückweisungsantrag vor Zustellung der Berufungsbegründung gestellt, fällt grundsätzlich nur eine 1,1-Verfahrensgebühr nach Nr. 3201 Nr. 1 VV RVG an.
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