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Urteil Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Fehlurteil


Schlagworte

Zurechnungszusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Fehlurteil; keine Rechtsanwaltshaftung für Fehlurteil

Leitsätze

a) Zur Beurteilung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und der gerichtlichen Fehlentscheidung ist, anders als bei der Feststellung eines normativen Schadens die vom Gericht des Vorprozesses getroffene Entscheidung heranzuziehen.

b) Der für die Zurechnung der anwaltlichen Pflichtverletzung notwendige innere Zusammenhang zum Schadensereignis entfällt, wenn ein vertragsgerechtes Verhalten des Anwalts nicht geeignet war, die den Mandanten belastende gerichtliche Fehlentscheidung zu vermeiden.

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