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Urteil Vertragsstrafenähnliche Planungspauschale
Schlagworte
Vertragsstrafenähnliche Planungspauschale; selbständiges Straßversprechen; nicht zustande gekommener Bauvertrag
Leitsatz
Die Vereinbarung in einem notariell vorformulierten Vertrag, wonach zugunsten eines Dritten eine Planungspauschale für den Fall zu zahlen ist, daß kein Bauvertrag mit dem Dritten abgeschlossen wird, ist als selbständiges Strafversprechen unwirksam.
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