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Urteil Verrechnung von Teilzahlungen in der Zwangsvollstreckung auf Titel
Schlagworte
Verrechnung von Teilzahlungen in der Zwangsvollstreckung auf Titel; Ablösung einer Grundschuld
Leitsatz
Ist der Schuldner vollstreckbar verpflichtet, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags einer Grundschuld zu dulden, ist zur Befriedigung des Gläubigers im Sinne von § 775 Nr. 5 ZPO nur die Zahlung dieses Teilbetrags nebst Kosten, nicht aber die vollständige Ablösung der Grundschuld erforderlich (Fortführung von Senat, BGHZ 108, 372).
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