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Urteil Verkehrssicherungspflicht für Treppen
Schlagworte
Verkehrssicherungspflicht für Treppen; fehlender Handlaufteil
Leitsatz
Es stellt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar, wenn eine bereits im Jahr 1938/39 erbaute Treppe in einem öffentlichen Gebäude nicht nachträglich mit einem Handlauf ausgestattet wird, der über die letzte Stufe hinausführt.
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