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Urteil Verjährung


Schlagworte

Verjährung; Anerkenntnis; kommentarlose Abschlagszahlungen als Saldoanerkenntnis

Leitsatz

Kommt der Schuldner der Aufforderung seines Gläubigers, auf einen mitgeteilten Saldo der ausstehenden Verbindlichkeiten Zahlungen zu erbringen, dadurch nach, daß er, ohne den Saldo in Frage zu stellen oder dessen Aufschlüsselung nach den zugrundeliegenden Einzelforderungen zu verlangen, Abschlagszahlungen ohne Tilgungsbestimmung leistet, liegt darin regelmäßig ein die Verjährung gemäß § 208 BGB a. F. unterbrechendes bzw. zu einem Neubeginn der Verjährung gemäß § 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB n. F. führendes Anerkenntnis aller dem Saldo zugrundeliegenden Einzelforderungen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21. November 1996 - IX ZR 159/95, NJW 1997, 516).

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