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Urteil Unzulässiger Verzicht auf Miteigentumsanteil
Schlagworte
Unzulässiger Verzicht auf Miteigentumsanteil
Leitsatz
Die Eintragung des Verzichts auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück in das Grundbuch ist unzulässig (Fortführung von Senat, BGHZ 115, 1 ff.).
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