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Urteil Unzulässiger Verzicht auf Miteigentumsanteil
Schlagworte
Unzulässiger Verzicht auf Miteigentumsanteil; Verzicht auf Wohnungs- und Teileigentum
Leitsatz
Die Eintragung des Verzichts auf das Wohnungs- oder Teileigentum in das Grundbuch ist unzulässig.
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