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Urteil Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei falschem Rasterfeld
Schlagworte
Unwirksames Mieterhöhungsverlangen bei falschem Rasterfeld
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen ist wegen falscher Einordnung der Wohnung in ein für die Wohnung nicht in Betracht kommendes Rasterfeld formell unwirksam. Für die Einordnung der Wohnung kommt es auf den Zeitpunkt der Errichtung des Baus, also auf den Zeitpunkt, der den Baustandard bestimmt hat, nach dem das Gebäude errichtet worden ist, an.
(Leitsatz der Redaktion)
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