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Urteil Unterzeichnung von Ableseprotokollen über Heizkostenverbrauch bei Zwischenvermietung


Schlagworte

Unterzeichnung von Ableseprotokollen über Heizkostenverbrauch bei Zwischenvermietung; Erklärungszurechnung; nicht erfolgte Unterrichtung über Zeitpunkt des Ablesens von Heizkostenverteilern; mangelnde Sprachkenntnisse des Mieters; Ausländer als Mieter

Leitsätze

1. Werden Ableseprotokolle über den Verbrauch von Heizeinheiten und Wasser nicht vom gewerblichen (Zwischen-) Mieter, sondern von Dritten unterzeichnet, denen der (Zwischen-) Mieter mit Kenntnis und Billigung des Vermieters die Räume überlassen hat, so muß sich der Mieter derartige Erklärungen nicht ohne weiteres zurechnen lassen.

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Mieter nicht über den Zeitpunkt der Ablesung rechtzeitig informiert wurde und die Endnutzer der deutschen Sprache nicht oder nur unzureichend kundig sind.

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