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Urteil unbefristete
Schlagworte
unbefristete; Zulässige RückkaufverpflichtungRückkaufverpflichtung binnen 30 Jahren
Leitsätze
1. Die Verpflichtung zum Rückverkauf eines Grundstücks war nach ZGB/DDR zulässig.
2. Eine unbefristete Rückverkaufsverpflichtung ist bei Verkäufen nach dem Verkaufsgesetz jedenfalls mit der Maßgabe wirksam, daß der Rückkaufsanspruch innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht werden kann.
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