Urteil Überwachungs- und Wartungskosten für Elektroanlagen
Schlagworte
Überwachungs- und Wartungskosten für Elektroanlagen; E-Check; Überwachung der Betriebssicherheit technischer Anlagen; ausdrückliche Vereinbarung sonstiger Betriebskosten; Gasgeräte; Brandschutzanlagen; technische Hausgeräte
Leitsatz
Wiederkehrende Kosten, die dem Vermieter zur Prüfung der Betriebssicherheit einer technischen Anlage (hier: Elektroanlage) entstehen, sind Betriebskosten, die bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung der Mietvertragsparteien als "sonstige Betriebskosten" im Sinne von § 2 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (bzw. Anlage 3 Nr. 17 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung) auf den Mieter umgelegt werden können.
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