« zurück zur Suche

Urteil Terminsgebühr, Einigung im Vergleich


Schlagworte

Terminsgebühr, Einigung im Vergleich

Leitsätze

1) Wird über einen rechtshängigen Anspruch ein schriftlicher Vergleich nach § 278 Abs. 6 ZPO geschlossen, entsteht für die Prozessbevollmächtigten auch eine Terminsgebühr (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 3. Juli 2006 - II ZB 31/05, NJW-RR 2006, 1507).

2) Eine Einigung der Parteien in dem Vergleich, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits, nicht jedoch die Kosten des Vergleichs zu tragen hat, ist regelmäßig dahin auszulegen, dass die Terminsgebühr zu den Kosten des Rechtsstreits gehört.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (1 Monat)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
5,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
5,- € inkl. 7% MwSt. (= 0,33 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.