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Urteil Streitwert bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft


Schlagworte

Streitwert bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft; Hinzuziehung einer sachverständigen Hilfsperson; Interesse an nicht zu erteilender Auskunft

Leitsätze

1. Zur Höhe der Beschwer durch eine Verurteilung zur Auskunft.

2. Für die Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes ist das Interesse des Rechtsmittelführers maßgebend, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert. Die Kosten der Zuziehung einer Sachkundigenhilfsperson können nur berücksichtigt werden, wenn sie zwangsläufig entstehen, weil der Auskunftspflichtige selbst zu einer sachgerechten Auskunftserteilung nicht in der Lage ist.

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