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Urteil Straßenreinigungspflicht für Anlieger an Gewässern
Schlagworte
Straßenreinigungspflicht für Anlieger an Gewässern; Gewässerfläche rechnet bei Verteilung der Straßenreinigungsentgelte nach Grundstücksfläche mit
Leitsatz
Die Regelung über die Tragung zusätzlicher Kosten in § 7 Abs. 6 StrReinG (Berlin) befreit nicht von der Pflicht zur Leistung der Entgelte gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 StrReinG (Berlin).
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