« zurück zur Suche
Urteil Schmerzensgeldanspruch gegen Hausreinigungsfirma
Schlagworte
Schmerzensgeldanspruch gegen Hausreinigungsfirma
Leitsatz
1. Werden dem Wischwasser zur Reinigung des Treppenhauses Mittel zugefügt, die dazu führen, dass bis zum Abtrocknen der Boden schmierseifenartig glitschig ist, muss das Treppenhaus abgesperrt oder auf die Benutzung des Mittels verzichtet werden; Warnschilder reichen nicht.
2. Schmerzensgeldanspruch gegen Hausreinigungsfirma von 5.000 € bei Sturz im Treppenhaus mit Kniescheibensehnenabriss.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat