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Urteil Schenkung


Schlagworte

Schenkung, Pflichtteilsberechtigter, Erbfall, Ergänzungsanspruch

Leitsatz

Vereinbart der Erblasser, nachdem er ein Grundstück schenkweise übertragen hat, nachträglich ein volles Entgelt für dieses Grundstück und die daraus vom Erwerber bereits gezogenen Nutzungen, steht dem Pflichtteilsberechtigten beim Erbfall kein Ergänzungsanspruch wegen der ursprünglichen Schenkung zu.

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