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Urteil Räumungsfrist bei Mietrückständen nur im Ausnahmefall
Schlagworte
Räumungsfrist bei Mietrückständen nur im Ausnahmefall
Leitsätze
Zahlt der Mieter auch nach Erlaß eines Räumungsurteils keine Nutzungsentschädigung, kommt eine Räumungsfrist nur im Ausnahmefall in Betracht. Daß noch zahlreiche Familienangehörige von der Räumung betroffen sind, reicht nicht.
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