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Urteil Räumungsfrist bei Mietrückständen nur im Ausnahmefall


Schlagworte

Räumungsfrist bei Mietrückständen nur im Ausnahmefall

Leitsätze

Zahlt der Mieter auch nach Erlaß eines Räumungsurteils keine Nutzungsentschädigung, kommt eine Räumungsfrist nur im Ausnahmefall in Betracht. Daß noch zahlreiche Familienangehörige von der Räumung betroffen sind, reicht nicht.

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