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Urteil Pfändungsschutz für Sozialleistungen
Schlagworte
Pfändungsschutz für Sozialleistungen; Agentur für Arbeit
Leitsatz
Pfändet der Gläubiger den dem Schuldner gemäß § 667 BGB zustehenden Auszahlungsanspruch gegen den Drittschuldner wegen der auf ein Konto des Drittschuldners eingehenden, dem Schuldner zustehenden Sozialleistungen, kann der Schuldner unter den Voraussetzungen des § 765 a ZPO Vollstreckungsschutz beanspruchen.
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