Urteil Nachschußverpflichtung für Immobilienfonds ohne vertragliche Grundlage unwirksam
Schlagworte
Nachschußverpflichtung für Immobilienfonds ohne vertragliche Grundlage unwirksam; Schrottimmobilien; gesellschaftliche Treuepflicht
Leitsätze
a) Der Gesellschafterbeschluß einer Personengesellschaft, durch den eine Nachschußverpflichtung begründet wird, die im Gesellschaftsvertrag keine Grundlage hat, ist jedenfalls gegenüber dem Gesellschafter grundsätzlich unwirksam, der dem Beschluß nicht zugestimmt hat (Bestätigung Sen.
Urt. v. 5. März 2007 - II ZR 282/05, GE 2007, 715; ZIP 2007, 766).
b) Der Gesellschafter kann die ihm gegenüber mangels Erteilung der nach § 707 BGB erforderlichen Zustimmung bestehende Unwirksamkeit des Beschlusses als Einwendung gegenüber der auf den Beschluß gestützten Zahlungsklage der Gesellschaft auch dann geltend machen, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag Beschlußmängelstreitigkeiten binnen einer bestimmten Frist eingeleitet werden müssen und diese Frist abgelaufen ist.
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