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Urteil Mittelbare Schädigung dinglicher Rechte
Schlagworte
Mittelbare Schädigung dinglicher Rechte; Entschädigung; Enteignung; Hypothekenablösebetrag
Leitsatz
Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EntschG erhält nur der Grundpfandrechtsgläubiger, der im Falle der Rückgabe des Grundstücks die Möglichkeit des Zugriffs auf einen Ablösebetrag gehabt hätte. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)
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