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Urteil Mietverträge mit Wirkung für die Insolvenzmasse
Schlagworte
Mietverträge mit Wirkung für die Insolvenzmasse; Maßgeblichkeit des Überlassungszeitpunkts; nicht in Vollzug gesetzte Mietverträge
Leitsatz
In der Insolvenz des Vermieters besteht das Mietverhältnis nur dann mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort, wenn die Mietsache im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Mieter bereits überlassen worden ist.
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