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Urteil Mietminderung wegen Baulärms vom Nachbargrundstück
Schlagworte
Mietminderung wegen Baulärms vom Nachbargrundstück; Verwirkung des Minderungsrechts durch vorbehaltlose Zahlung
Leitsätze
1. Ist schon bei Mietvertragsabschluß erkennbar, daß mit Bautätigkeiten auf dem unbebauten, verwilderten Nachbargrundstück gerechnet werden muß, ist eine Mietminderung wegen Baulärms nicht gerechtfertigt.
2. Der Mieter verwirkt sein Minderungsrecht, wenn er längere Zeit die Miete in Kenntnis des Mangels vorbehaltslos zahlt.
(Leitsätze der Redaktion)
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