Urteil Mietmangel bei Zugangsbehinderung zu Ladenlokal infolge Baumaßnahmen
Schlagworte
Mietmangel bei Zugangsbehinderung zu Ladenlokal infolge Baumaßnahmen; unwirksame Klausel zum Minderungsausschluß bei Geschäftsraummiete; Zugangversperrung durch U-Bahn-Bau und mehrstöckige Container; nicht vom Vermieter beeinflußbare Baumaßnahmen; vertraglicher Mietminderungsausschluß
Leitsätze
1. Die Zugangsbehinderung zu einem Ladenlokal infolge Baumaßnahmen stellt einen Mangel der Mietsache dar, auch wenn sie nicht durch vom Vermieter beeinflußte Baumaßnahmen hervorgerufen wird (hier: völlige Zugangsversperrung wegen Bau einer U-Bahn-Trasse).
2. Zur Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln über Mietminderungsausschlüsse in einem Geschäftsraummietvertrag.
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