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Urteil Mieterhöhungsverlangen unabhängig von Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen unabhängig von Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete; Ausgangsmiete unter ortsüblicher Miete
Leitsatz
Einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB steht nicht entgegen, daß die Ausgangsmiete unter der - seit Vertragsbeginn unveränderten - ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 322/04, GE 2005, 984).
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