Urteil Mietaufspaltung in JobCenter-Übernahmebetrag und Zusatzentgelt
Schlagworte
Mietaufspaltung in JobCenter-Übernahmebetrag und Zusatzentgelt
Leitsatz
Eine mietvertragliche Vereinbarung, nach der der Mieter zwei Teilbeträge als Miete schuldet, nämlich den Betrag, den das JobCenter nach SGB II zahlt, und einen weiteren Betrag, den der Mieter aufgrund einer Zusatzvereinbarung zu zahlen hat, ist nicht gesetzes- oder sittenwidrig. Ansprüche auf Grund der Zusatzvereinbarung stehen dem Vermieter jedoch nicht zu, denn er muß sich nach §§ 826, 249 Abs. 1 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung des Mieters so stellen lassen, als sei diese Vereinbarung nicht getroffen worden. Ein möglicher Miet-rückstand berechnet sich also allein nach dem Betrag, den das JobCenter zahlt.
(Leitsatz der Redaktion)
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