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Urteil Mehrheitsbeschluß über bauliche Veränderungen nur anfechtbar
Schlagworte
Mehrheitsbeschluß über bauliche Veränderungen nur anfechtbar
Leitsätze
1. Ein erstinstanzlich festgestellter Beseitigungsanspruch entfällt, wenn die bauliche Veränderung bis zum Abschluß der Beschwerdeinstanz im Rahmen eines Mehrheitsbeschlusses genehmigt und dieser Beschluß bestandskräftig wird.
2. Die Ersetzung von Holztrennwänden durch Mauern stellt, auch bei gleichen Ausmaßen, keine modernisierende Instandsetzung, sondern eine bauliche Veränderung dar.
(Nichtamtliche Leitsätze)
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