« zurück zur Suche
Urteil Kurze Verjährungsfrist für Altverträge über Wasserlieferung
Schlagworte
Kurze Verjährungsfrist für Altverträge über Wasserlieferung
Leitsatz
Für einen im Jahre 2002 fällig gewordenen Entgeltanspruch der Wasserbetriebe gilt die kurze Verjährungsfrist des § 196 BGB a. F. mit der Folge, daß Verjährung am 31. Dezember 2004 eingetreten ist.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat