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Urteil Kostenfestsetzungsverfahren, Kostengrundentscheidung
Schlagworte
Kostenfestsetzungsverfahren, Kostengrundentscheidung
Leitsatz
Über die Rechtsbeschwerde in einem Kostenfestsetzungsverfahren kann nicht mehr in der Sache entschieden werden, wenn die Kostengrundentscheidung in der höheren Instanz aufgehoben oder mit Wirkung für eine am Kostenfestsetzungsverfahren beteiligte Partei abgeändert worden ist. Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens und des Beschwerdeverfahrens haben in einem solchen Fall die Antragsteller des Kostenfestsetzungsverfahrens zu tragen.
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