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Urteil Keine Verjährung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Eigentümers
Schlagworte
Keine Verjährung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Eigentümers; Verjährung des Räumungsanspruchs in bezug auf herausverlangte Gebäude; Verwirkung
Leitsatz
Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers eines Grundstücks kann nur dann verwirkt sein, wenn die Herausgabe für den Besitzer schlechthin unerträglich ist.
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