« zurück zur Suche
Urteil Keine Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen wegen Modernisierung bei Jahresfristberechnung
Schlagworte
Keine Berücksichtigung von einvernehmlichen Mieterhöhungen wegen Modernisierung bei Jahresfristberechnung; Wartefrist
Leitsatz
Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/03, GE 2004, 749 = NJW 2004, 2088).
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat