Urteil Insolvenzverfahren
Schlagworte
Insolvenzverfahren; Sicherungsabtretung; Einziehung von vom Schuldner zur Sicherheit abgetretenen Forderung durch den Insolvenzverwalter trotz Entzugs der Einziehungsbefugnis; Verfügungsbefugnis; Anspruch gegen vorläufigen Verwalter
Leitsatz
Hat der vorläufige Verwalter vom Schuldner zur Sicherheit abgetretene Forderungen eingezogen, obwohl der Sicherungsnehmer dem Schuldner die Einziehungsbefugnis entzogen hatte, so steht dem Gläubiger bei Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen ein Anspruch gegen den vorläufigen Verwalter auf Herausgabe der eingezogenen Beträge unabhängig davon zu, ob die Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Schuldners auf ihn übergegangen ist.
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