Urteil Haftung der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft für Forderungen aus Gasliefervertrag
Schlagworte
Haftung der rechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft für Forderungen aus Gasliefervertrag; keine Haftung aus Gesamtschuldnerschaft des einzelnen Wohnungseigentümers; Vertrauensschutz
Leitsatz
Für eine Kaufpreisforderung gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus einem Gaslieferungsvertrag haftet die insoweit rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die jeweiligen Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft haften demgegenüber nicht als Gesamtschuldner, auch nicht ausnahmsweise unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes neben bereits rechtskräftig (durch Versäumnisurteil) verurteilten weiteren Mitgliedern.
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