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Urteil Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsverlangen
Schlagworte
Gebührenstreitwert für Mängelbeseitigungsverlangen
Leitsatz
Bei einer Festsetzung des Gebührenstreitwerts ist beim Verlangen auf Mängelbeseitigung durch den Mieter an die vom Mieter geltend gemachte Minderungsquote anzuknüpfen.
(Leitsatz der Redaktion)
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