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Urteil Gebührenstreitwert bei Instandsetzungsklage
Schlagworte
Gebührenstreitwert bei Instandsetzungsklage; Mängelbeseitigungsklage
Leitsatz
Für den Gebührenstreitwert einer Mängelbeseitigungsklage des Mieters ist gem. § 41 Abs. 5 GKG der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung anzusetzen.
(Leitsatz der Redaktion)
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