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Urteil Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung


Schlagworte

Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung; einmaliger Zahlungsverzug nach Abmahnung; kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei Vertragsverstößen

Leitsatz

Für eine fristlose Kündigung des Gewerberaummietverhältnisses wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlungen kann auch eine der Abmahnung folgende einzelne verspätete Zahlung ausreichen.

(Leitsatz der Redaktion)

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