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Urteil Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung
Schlagworte
Fristlose Kündigung bei wiederholt unpünktlicher Mietzahlung; einmaliger Zahlungsverzug nach Abmahnung; kein Anspruch auf Gleichbehandlung bei Vertragsverstößen
Leitsatz
Für eine fristlose Kündigung des Gewerberaummietverhältnisses wegen wiederholter unpünktlicher Mietzahlungen kann auch eine der Abmahnung folgende einzelne verspätete Zahlung ausreichen.
(Leitsatz der Redaktion)
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