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Urteil Fehlender erhöhter Schallschutz für Fenster kein Mangel
Schlagworte
Fehlender erhöhter Schallschutz für Fenster kein Mangel
Leitsatz
Wer nach Modernisierung eine Wohnung nach Besichtigung mietet, kann nicht für die neuen Fenster Einhaltung der Schallschutzklasse 4 nach der DIN-Norm verlangen, da der vertragsgemäße Gebrauch sich nach dem Zustand der Wohnung bei Vertragsbeginn bestimmt.
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