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Urteil Fehlender erhöhter Schallschutz für Fenster kein Mangel


Schlagworte

Fehlender erhöhter Schallschutz für Fenster kein Mangel

Leitsatz

Wer nach Modernisierung eine Wohnung nach Besichtigung mietet, kann nicht für die neuen Fenster Einhaltung der Schallschutzklasse 4 nach der DIN-Norm verlangen, da der vertragsgemäße Gebrauch sich nach dem Zustand der Wohnung bei Vertragsbeginn bestimmt.

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