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Urteil Fehlende Beheizbarkeit der Küche als Wohnwertminderung
Schlagworte
Fehlende Beheizbarkeit der Küche als Wohnwertminderung
Leitsatz
Ein wohnwertminderndes Merkmal im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2005 ist dann anzunehmen, wenn die Küche nicht beheizbar ist. Das gilt auch dann, wenn ein zweiter Herd vorhanden ist und eine Sammelheizung fehlt.
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