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Urteil Ermächtigung des Käufers für Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Ermächtigung des Käufers für Mieterhöhungsverlangen
Leitsatz
Ist nach dem notariellen Vertrag der Käufer einer Wohnung ermächtigt, schon vor Umschreibung im Wohnungsgrundbuch Vermieterrechte wie Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen wahrzunehmen, ist eine Erklärung dem Mieter gegenüber nur dann wirksam, wenn die Ermächtigung offengelegt wird.
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