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Urteil Einwendungsausschluß für Mieter gegen Betriebskostenabrechnung


Schlagworte

Einwendungsausschluß für Mieter gegen Betriebskostenabrechnung; Lohnkosten für "Hauswartphantom"; treuwidriges und arglistiges Verhalten bei der Betriebskostenabrechnung

Leitsatz

Erfährt der Mieter nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB, daß abgerechnete Hauswartskosten nicht entstanden waren, ist er mit einem Rückforderungsanspruch jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn dem Vermieter treuwidriges oder arglistiges Verhalten nicht vorzuwerfen ist.

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