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Urteil Berufungsbegründung


Schlagworte

Berufungsbegründung; Verzögerungen der Briefbeförderung; Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsbegründungsfrist

Nichtamtlicher Leitsatz

Einer Prozesspartei dürfen Verzögerungen der Briefbeförderung  durch die Deutsche Bundespost oder sonstige Kurierdienste nicht als Verschulden angerechnet werden, wenn das zu befördernde Schriftstück (  hier:Berufungsbegründung) den jeweils geltenden Bestimmungen des Beförderers entsprechend und so rechtzeitig aufgegeben wird, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen des jeweiligen Beförderungsdienstes bei regelmäßigem Betriebsablauf  den Empfänger ( hier:Berufungsgericht) fristgerecht erreicht.

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